Freitag, 6. Juli 2018

Im schönen Balingen man Kontrolliert man erst ab 23.00 Uhr

Ein kühles Getränk im Biergarten bei lauen Abendtemperaturen.  In den Sommermonaten genießen viele Balinger diese Möglichkeit in Kneipen und Cafés. Um 22.00 Uhr ist draußen jedoch offiziell Schluss. In Albstadt wurde die Bewirtung bis 23 Uhr toleriert und nun offiziell vom Gemeinderat erlaubt. Grund für Balinger Unmut ist das jedoch kaum. Das Ordnungsamt veranlasst keine aktiven Kontrollen vor 23.00 Uhr sagt Pressesprecher Jürgen L.  Wer also lediglich in Ruhe noch ein Stündchen im Biergarten hocken will oder das als Gastronom anbietet, wird keine Probleme mit dem städtischen Vollzugsdienst oder dem privaten Sicherheitsdienst der Stadt bekommen. Anders sehe es bei Beschwerden oder Anzeigen wegen Nachtruhestörung durch die Außengastronomie aus. Die offizielle Sperrstunde um 22 .00 Uhr gilt seit vielen Jahren und wurde aus Lärmschutzgründen für die Außengastronomie in der Innenstadt eingeführt. In Kern- und Mischgebieten, wie beispielsweise bei der Innenstadt, sieht die sichere Stadt Balingen keinen Raum für eine kommunale Selbstgestaltung so Jürgen L. Auf die Albstädter Änderung wird die Verwaltung also nicht reagieren. Die Balinger Anwohner und Gastronomievertreter hatten sich vor einigen Jahren am Runden Tisch zum Thema sichere und saubere Stadt Balingen getroffen und die seit vielen Jahren geltende 22.00 Uhr Regelung mit Kontrollen ab 23.00 Uhr als tragbaren Kompromiss befürwortet sagt Jürgen L. 

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