An der Einmündung der Neige in die schöne Mozartstraße im Balingen steht eine Plakatwand, auf der für eine Biermarke geworben wird. Ein Unbekannter hat darauf gesprüht keine Drogenwerbung an Schulwegen. Tatsächlich kommen an dieser Stelle viele Kinder vorüber, die zum berühmten Schulzentrum Längenfeld unterwegs sind. Alexander M. von der SPD wollte im Verwaltungsausschuss daher wissen, ob es städtische Richtlinien gebe, wofür auf den Tafeln geworben werden dürfe. Der Baudezernent Michael W. erklärte zum konkreten Fall der Gesetzgeber lässt das zu. Es gelte die Gewerbefreiheit, also sei auch die Alkoholwerbung zulässig. Einflussmöglichkeiten habe die Stadt ohnehin nur bei Werbetafeln auf öffentlichen Grundstücken. Bei Werbung auf privaten Flächen hat es schöne Stadt Balingen nicht in der Hand. Die angesprochene Werbetafel steht auf städtischem Grund. Laut Michael W. läuft der Rahmenvertrag für diese in absehbarer Zeit aus und soll dann neu verhandelt werden.
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