Sonntag, 18. April 2021

Ab Morgen gilt in Baden-Württemberg die Notbremse

Ab morgen Montag den 19.04.21 gilt nicht nur in Baden-Württemberg die Notbremse sondern auch im Zollernalbkreis.  Wenn ein Stadt oder Landkreis eine Inzidenz von 100 hat und das drei Tage am Stück treten diese Regeln in Kraft. Ein Haushalt und eine weitere Person aus einem weiteren Haushalt dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgeschlossen. Zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr darf niemand ohne einen triftigen Grund raus. Triftige Gründe sind z.B. die Arbeit oder Gassi gehen mit dem Hund. Für alle Schulklassen gilt Wechselunterricht und  Testpflicht. Wenn die Inzidenz drei tage über 200 Steigt muss wieder Fernunterricht angeboten werden. Die Notbetreuung in den Klassen 1 bis 7 sind davon weiterhin ausgenommen. Für die Notbetreuung gilt auch eine Testpflicht. Kitas dürfen in Regionen wo die Inzidenz über 200 ist nur noch Notbetreuung anbieten. Die Baumärkte und Raiffeisenmärkte schließen. Gartenmärkte blieben offen. Click und Collect ist weiterhin erlaubt. Wer zum Friseur geht muss einen negativen Schnelltest mitbringen. Wer Sport macht soll an die frische Luft. Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Die Aktuelle Inzidenz stand heute 18.04.21 liegt bei 163. 

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